Wohnen Arbeiten Lernen

WAL Gebäude von oben
Gebäude WAL

Leistungsbeschreibung

Die Jugendhilfeeinrichtung Wohnen Arbeiten - Lernen (WAL) liegt in Aurich, einer Kreisstadt mit ländlicher Umgebung im Raum Ostfriesland, Niedersachsen, in einer Entfernung von einigen hundert Metern zur Innenstadt. Die Einrichtung ist an die Kreisvolkshochschulen Aurich-Norden angegliedert.

Dieses System im Verbund impliziert die Elemente:

  • Betreuung
  • Wohnen
  • Beratung
  • Beschäftigung
  • Qualifizierung
  • Ausbildung

Unsere grundsätzlich sozialpädagogische Ausrichtung orientiert sich an den Konzepten der Sozialraum- und Ressourcenorientierung und systemischen Ansätzen. Wir erachten eine ganzheitliche Betrachtung der jungen Menschen und die Aktivierung sowie Erweiterung der eigenen Ressourcen als Fundament einer gelingen Hilfe, welche die jungen Menschen auf ein eigenständiges, eigenverantwortliches und gemeinschaftsfähiges Leben außerhalb der Einrichtung vorbereitet. Hierbei stehen die Gesichtspunkte der Bewältigung der eigenen Vergangenheit und/oder der aktuellen Situation und die schulische bzw. berufliche Integration im Fokus unserer Arbeit.

Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen leben in einer von fünf Wohneinheiten, die jeweils für zwei Personen ausgelegt sind. Außerdem steht ein Single-Appartement zur Verfügung. Alle Wohneinheiten verfügen über eine eigene Küche, in der die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sich ihre Mahlzeiten zubereiten können. Eine Verpflegung durch die Einrichtung ist nicht vorgesehen. Die unterschiedlichen Wohneinheiten sind durch einen Pavillon verbunden, welcher als Gemeinschaftsraum genutzt wird. Die Jugendhilfeeinrichtung WAL ist im Stadtteil Haxtum gelegen, von wo aus alle Schulen sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs fußläufig zu erreichen sind.

Betreuungszeiten

Den Jugendlichen und jungen Erwachsenen stehen werktags in der Zeit von 07:00 – 22:00 Uhr pädagogische Fachkräfte zur Seite. Die Wochenendbetreuungszeit gestaltet sich flexibel, beträgt aber in der Regel fünf Stunden pro Tag. Zusätzlich werden bei Bedarf Kontrollen vor Ort durchgeführt. Die Zeiten, in denen keine Mitarbeiter vor Ort sind, sind konzeptionell intendiert, und beinhalten für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Option Selbstverantwortung, Selbstständigkeit und Gruppenverantwortung zu fördern/stärken oder zu erlernen. Während der Abwesenheit der Mitarbeiter werden eine ständige telefonische Rufbereitschaft sowie ein ständig zugängliches Telefon vorgehalten.

Finanzierung

Aus Mitteln der Jugendhilfe nach

  • § 27 SGB VIII - Hilfen zur Erziehung
  • § 34 SGB VIII - Heimerziehung, Sonstige betreute Wohnformen
  • § 41 SGB VIII - Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

In Ausnahmefällen auch

  • § 42 SGB VIII- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Aufnahmekriterien

  • Jugendliche und junge Erwachsene jeden Geschlechts, für die ein Hilfebedarf nach den genannten Rechtsgrundlagen vorliegt
  • Die Bereitschaft, sich beruflich oder schulisch zu qualifizieren
  • Eine realistische Verselbstständigungsperspektive
  • Aufnahmealter i.d.R. ab 16 Jahren

Eine Übersicht aller Angebote der Sozialen Dienste unseres Standortes in Norden finden Sie unter:

http://soziale-dienste.kvhs-norden.de/


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