Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit der Kreisvolkshochschule Aurich-Norden

Als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 sind wir bemüht, unseren Webauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnikverordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Bitte beachten Sie, dass sich diese Barrierefreiheitserklärung auf die Inhalte und Funktionen innerhalb des Umfangs unserer Verantwortung bezieht. Wir übernehmen keine Haftung für externe Websites, auf die wir verlinken.

Stand: 27. Juni 2025

Nicht barrierefreie Inhalte

Der Webauftritt der KVHS Aurich-Norden erfüllt die Anforderungen der BITV 2.0 nicht. Betroffen ist sowohl die Desktop-Version als auch die Mobilversion.

Im Folgenden informieren wir darüber, welche Bereiche im Sinne der BITV 2.0 zu ändern sind. Wir nennen außerdem den Zeitrahmen, in dem wir die Änderungen vornehmen werden.

Übersicht

Nummer

Was ist nicht barrierefrei?

Betroffenes Erfolgskriterium

Art der Prüfung

Zeitfenster und Hinweis

1

Texte, die durch Auszeichnungen oder Satzzeichen nicht korrekt durch technische Hilfsmittel verarbeitet werden könnten

WCAG-Richtlinie 3.1

NVDA

4. Quartal 2026

2

Zu geringe Kontraste zwischen Text und Farbe

WCAG-Richtlinie 1.4 – Erfolgskriterium 1.4.3

Wave

2. Quartal 2026 – Anpassungen sind zum Teil abhängig von einem externen Dienstleister

3

Bilder, Icons und Videos ohne oder mit nicht adäquatem Alternativtext

WCAG-Richtlinie 1.1 – Erfolgskriterium 1.1.1

Wave

2. Quartal 2026

4

Videos ohne Untertitel und Audiodeskription, für die keine textliche Alternative vorliegt

WCAG-Richtlinie 1.2 – Erfolgskriterien 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3

Eigene Einschätzung

2. Quartal 2026

5

Bilder von informativem Text, für die keine textliche Alternative vorliegt

WCAG-Richtlinie 1.4 – Erfolgskriterium 1.4.5

Eigene Einschätzung

4. Quartal 2025

6

Warenkorb ist nicht garantiert barrierefrei hinsichtlich aller Richtlinien: Wahrnehmbarkeit, Anpassbarkeit, Unterscheidbarkeit und Robustheit

WCAG-Richtlinien 1 bis 4

Wave

4. Quartal 2026 Anpassungen sind abhängig von einem externen Dienstleister

7

Redundanzen von Verlinkungen, deren Bezeichnungen und Titel-Attribute; Verlinkungen ohne Titel-Attribute; Verlinkungen ohne eindeutigen Linktext; Verlinkungen in Bildern ohne Alternativtext; Verlinkungen ohne Ziel-URL; Verlinkungen, die durch ihre Einbindung nicht von technischen Hilfsmitteln erkannt werden könnten

WCAG-Richtlinie 2.4 – Erfolgskriterium 2.4.4

Wave

3. Quartal 2026 – Anpassungen sind zum Teil abhängig von einem externen Dienstleister

8

Fehlende Formularlabels und unbeschriftete Formularelemente

WCAG-Richtlinien 1.1, 1.3, 2.4 und 3.2 – Erfolgskriterien 1.1.1, 1.3.1, 2.4.6 und 3.3.2

Wave

3. Quartal 2026 – Anpassungen sind abhängig von einem externen Dienstleister

9

Inhalte, deren Funktion nicht mit Maus und Tastatur bedienbar ist

WCAG-Richtlinie 2.1 – Erfolgskriterium 2.1.1

Wave

3. Quartal 2026 – Anpassungen sind abhängig von einem externen Dienstleister

10

Header werden potentiell nicht von technischen Hilfsmitteln erkannt

WCAG-Richtlinie 1.1 – Erfolgskriterium 1.1.1

NVDA

3. Quartal 2026 – Anpassungen sind zum Teil abhängig von einem externen Dienstleister

11

Slider aktualisiert automatisch und lässt sich nicht pausieren, beenden, ausblenden oder in der Häufigkeit der Aktualisierung kontrollieren

WCAG-Richtlinie 2.2 – Erfolgskriterium 2.2.2

Eigene Einschätzung

3. Quartal 2026 – Anpassungen sind abhängig von einem externen Dienstleister

12

Slider wird potentiell nicht von technischen Hilfsmitteln erkannt

WCAG-Richtlinie 1.1 – Erfolgskriterium 1.1.1

NVDA

3. Quartal 2026 – Anpassungen sind zum Teil abhängig von einem externen Dienstleister






Alternativen für nicht barrierefreie Inhalte

Alternativen für nicht barrierefreie Inhalte können wir aktuell noch nicht benennen.

Prüfungsmethode und -datum

Die Website der KVHS Aurich-Norden Standort Aurich wurde nach bestem Wissen und Gewissen einer internen Selbstprüfung unterzogen. Behilfliche Webtools sind Stand Juni 2025 Wave®, NVDA® und Eye-Able®. Die Prüfung wurde am 25. Juni 2025 abgeschlossen. Die Erklärung wurde am 26. Juni 2025 erstellt.

Kontakt für zusätzliche Hilfe

Sollten Fragen zur Barrierefreiheit der Website bestehen oder Probleme beim Zugang auftreten, können Sie sich direkt an die Ansprechpartner*innen in der KVHS Aurich-Norden wenden.

E-Mail: sysadmin@kvhs-aurich.de

Durchsetzungsverfahren

Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit in Niedersachsen

Die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit in Niedersachsen ist beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung angesiedelt. Der Kontakt ist online durch eine E-Mail möglich:

E-Mail: BarrierefreieIT(at)ms.niedersachsen.de

Zur Website der Durchsetzungsstelle.

Schlichtungsstelle des Bundes

Für die Lösung von Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 gibt es eine Schlichtungsstelle des Bundes nach § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten unter:

Telefon: 030 18527-2805

E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de

Zur Website der Schlichtungsstelle.


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