Sprachprüfungen

Prüfungen Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache

An der KVHS in Aurich werden international anerkannte Sprachsprüfungen für Deutsch als Fremdsprache / Zweitsprache in Zusammenarbeit mit der telc gGmbH (The European Languages Certificate) angeboten und durchgeführt:

Anmeldung

Sie können sich für eine Sprachprüfung auch dann anmelden, wenn Sie nicht an einem Sprachkurs teilgenommen haben. Sie müssen sich mindestens 5 Wochen vor dem Prüfungstermin anmelden, Tel.: 04941 9580-0. Nach der Anmeldung übersenden wir Ihnen ein Anmeldeformular, welches Sie ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückschicken müssen, damit wir Sie für die Prüfung eintragen lassen können.

Die Prüfungsgebühr wird mit der Anmeldung fällig. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 5 Wochen vor dem Prüfungstermin möglich (schriftlich einzureichen). Danach und bei Nichtteilnahme wird in jedem Falle eine Prüfungsanmeldegebühr bzw. eine Stornogebühr in Höhe von 50 % einbehalten bzw. in Rechnung gestellt.

Termine

Eine Übersicht über die Termine im Herbst stellen wir Ihnen hier ab dem 04.07.2022 zur Verfügung.

Individuelle Prüfungsbedingungen für Menschen mit Beeinträchtigung

Inklusion ist eines der großen bildungspolitischen Themen in Deutschland. Das Erlernen einer Sprache ist immer eine individuelle Herausforderung. Die gemeinnützige telc GmbH ist in Übereinstimmung mit internationalen Prüfungsstandards stets bemüht, Prüfungsteilnehmenden mit Behinderungen individuelle Prüfungsbedingungen anzubieten und eine möglichst barrierefreie Prüfungssituation zu schaffen. Um besondere Bedingungen ermöglichen zu können, benötigen wir in jedem Einzelfall ein ärztliches Attest oder einen gleichwertigen Nachweis in deutscher oder englischer Sprache, aus dem die Beeinträchtigung detailliert hervorgeht. Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen besprechen welche individuellen Prüfungsbedingungenen in diesem Fall denkbar wären. Gemeinsam können wir Ihnen die bestmögliche Prüfungssituation anbieten. Die Meldefrist für den Eingang des ärztlichen Attests und der Stellungnahme des Prüfungszentrums bei der telc gGmbH liegt bei 2 Monaten (bei Unterlagen in Braille: mindestens 6 Monaten) vor Prüfungsdatum. [Auszug aus den Richtlinien für barrierefreie Prüfungsbedingungen der Telc GmbH.]

Ihre Ansprechpersonen



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