Im Frühsommer 2015 hat der Landkreis Aurich vor dem Hintergrund der Herausforderungen im Zuge der zunehmenden Zuwanderung von Flüchtlingen eine Abteilung „Migration und Teilhabe“ installiert, die unter Federführung des Ordnungsamtes die Kompetenzen mehrerer Ämter bündelt (Sozialamt, Ausländerbehörde, Jobcenter, Volkshochschulen, Amt für Kinder, Jugend und Familien). In diesem Zusammenhang wurde die Volkshochschulen Aurich- Norden beauftragt, ein Konzept zur Integration von in den Landkreis zugewiesenen Flüchtlingen im Asylverfahren und mit Bleibeperspektive aufzulegen. Dieses ist dann in der Abteilung und wenig später im neu eingerichteten Ausschuss Migration und Teilhabe vorgestellt und seitdem laufend weiterentwickelt worden.
Die aktuelle Darstellung gibt den Auricher Stand vom Ende 2015 wieder.
Unterkünfte für die weiterhin in großer Zahl zu erwartenden Flüchtlinge sind die erste Herausforderung für Kommunen und Gesellschaft. Die KVHS AurichgGmbH hat Unterkünfte für Flüchtlinge im Asylverfahren als Integrationsstützpunkte errichtet. In einem ersten Abschnitt vor allem für voraussichtlich 70 alleinstehende Asylbewerber, die weiterhin eine der Hauptgruppen der Flüchtlinge ausmachen. Mit der Fertigstellung auf einem Gelände bei der KVHS Aurich ist im Sommer 2016 zu rechnen. Diese in mehrere Häuser gegliederten Unterkünfte sind dann Ausgangspunkt für soziale Alltagsberatungen und -hilfen, interkulturelle Begegnungen, Spracherwerb und berufliche Integration. Es wird damit gerechnet, dass angesichts des hohen Bedarfs weitere und andere Anstrengungen, auch der Kommunen, zu einer Linderung des Drucks auf den Wohnungsmarkt beitragen können.
Außerdem betreibt die KVHS Aurich gGmbH die Flüchtlingsnotunterkunft in der ehemaligen Waldorfschule in Moordorf. Hier sind jedoch keine Flüchtlinge im Asylverfahren untergebracht, sondern solche, die seitens des Landes Niedersachsen im Rahmen eines Amtshilfeersuchens im Zusammenhang mit den seit Sommer des Jahres in großer Zahl über die österreichisch-deutsche Grenze Einreisenden zugewiesen werden. Hier geht es vorrangig darum, dass humanitäre Hilfe in Gestalt von Unterkunft und Verpflegung für bis zu 100 Bewohner geleistet wird. Die Flüchtlinge können in dieser und anderen Notunterkünften (Utlandshörn, Pewsum) bleiben, sie müssen es jedoch nicht, wenn sie andere Ziele anstreben. Die meisten entscheiden sich dafür, wenigstens einige Zeit nach ihrer kraftzehrenden Flucht hier erst einmal zur Ruhe zu kommen.
Möglichst mit dem Wohnungsbezug durch Flüchtlinge, ansonsten wenig später, nehmen Mitarbeiter*innen des Teams Erstbegleitung Kontakt auf, um die neu Hinzugezogenen zu ersten Orientierungsfragen des Alltags, zu Wohngewohnheiten in Deutschland, zu weiterhelfenden Anlaufstellen in der Umgebung, zur DRK-Migrationsberatung, zu Fragen um Schule und Kindergarten usw. zu informieren und zu beraten. Darüber hinaus werden erhebliche Abweichungen von den Wohnstandards mit den Vermieter*innen besprochen. Hinzu tritt die sog. Sofortbefragung zu beruflichen Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten, die mit einer ersten Integrationsempfehlung anschließt, an die perspektivisch bei der beruflichen Integration angeknüpft werden soll. Die Erstbefragung bildet die Basis für spätere Entscheidungen zur Teilnahme an Sprachkursen, Orientierungsmaßnahmen, Praktika, AGH-Plätzen u. a. und zur Fortsetzung der Begleitung an den Schnittstellen SGB XII, II, III und VIII. Vor allem weil die Erstbegleitung nur in den ersten Wochen aktiv sein kann, ist die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Unterstützern, insbesondere aus dem Verein Flüchtlingshilfe Aurich, unerlässlich, wenn eine höhere Kontinuität erreicht werden soll.
Viele der vorhandenen Instrumente zur Integration von jungen Menschen und Erwachsenen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sind durch Bundesrecht geregelt. Trotz einiger Lockerungen beim Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber+innen in 2015 sind die Verfahren und Anforderungen zwischen dem unmittelbaren Wunsch der Flüchtlinge nach Qualifizierung, Beschäftigung und Einkommen, ihren auf mittlere Sicht noch wenig ausgeprägten Deutschkompetenzen und dem Fachkräftemangel von Unternehmen weiterhin sehr komplex und schwierig zu vermitteln.
Instrumente, auf deren Ausgestaltung der Landkreis /die KVHS unmittelbar Einfluss nehmen kann, sind angepasst oder neu entwickelt worden:
Die Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer*innen und (inter-)kulturelle Aktivitäten und Programme bilden zwei weitere Bestandteile des Landkreisprogramms. Aktuelle Angebote hier.
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