Am einfachsten für alle Beteiligten ist es, wenn Sie uns eine Lastschriftenermächtigung erteilen. Das dazugehörige Sepa-Mandat wird, falls es bei uns nicht schon gespeichert ist, Ihnen vorgelegt werden, spätestens zur Kurseröffnung.
Sie können die Kursgebühr auch überweisen, bitte geben Sie dann die Kursnummer und Ihren Namen an. Beachten Sie dabei, dass Sie keine Rechnung zugeschickt bekommen, sondern selbsttätig überweisen müssen.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Kursbesuch bezahlt, so geben Sie das bitte bei der Kursbuchung an. Wir senden dem Kostenträger dann eine Rechnung zu.
Nur in Ausnahmefällen können Sie in der Verwaltung auch bar bezahlen, aber auf keinen Fall bei der Kursleiterin oder dem Kursleiter.
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