| Kursnummer | A120301 |
| Dozent |
Siebo M. H. Janssen
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| Datum | Montag, 02.02.2026 19:00–21:15 Uhr |
| Gebühr | kostenlos |
Ein Parteiverbot ist das schärfste Schwert des deutschen Verfassungsstaats, um gegen seine Feinde vorzugehen. An ein solches Verbot sind einerseits verfassungsrechtlich hohe Hürden gestellt, andererseits erlaubt das Konzept der "wehrhaften Demokratie" letztinstanzlich ein solches Parteiverbot. In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat es bisher zwei Parteiverbote durch das Bundesverfassungsgericht gegeben - das Verbot der SRP (Sozialistische Reichspartei) 1952 und das der KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) 1956. Zwei weitere Verfahren gegen die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) scheiterten aus unterschiedlichen Gründen.
In unserem Seminar wollen wir die verfassungsrechtlichen Grundlagen eines Parteiverbots diskutieren, die erfolgten Parteiverbote analysieren und überlegen, ob ein Parteiverbot grundsätzlich sinnvoll ist und welche Argumente sich gegen ein solches Verbot finden lassen.
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