Viele Unternehmen stehen seit März 2020 aufgrund der Corona-Pandemie vor neuen Herausforderungen und haben Kurzarbeit anmelden müssen, um Kündigungen zu vermeiden. Die Bundesregierung hat den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert. Bis 30.06.2021 werden weiterhin die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Danach erfolgt eine Erstattung in Höhe von 50 %. Außerdem wurde die Förderung der Weiterbildung durch die Agenturen für Arbeit vereinfacht. Voraussetzungen für die Förderung sind:
Nähere Informationen finden Sie bei der Arbeitsagentur.
Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Planung, Konzeptentwicklung und Umsetzung Ihrer Qualifizierungsmaßnahmen, vor allem jetzt in der Corona-Phase. Gerne entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen passgenaue Fort-/Weiterbildungen - maßgeschneidert für Ihren Betrieb.
Chancen für Unternehmen:
Mögliche Bereiche:
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Weitere Angebote und Informationen stellt außerdem der Deutsche Volkshochschulverband zur Verfügung. Die Volkshochschulen in Deutschland bieten ein breit gefächertes Portfolio in verschiedenen Branchen.
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