Der Landkreis Aurich hat am 11.03.2020 entschieden, dass Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben oder Personen, die Kontakt zu dem vorgenannten Personenkreis hatten, oder haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit der Rückkehr diese Einrichtung nicht betreten dürfen.
Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, bitten wir Sie diese Besuchsbeschränkung zu beachten und sich bezüglich Ihres Anliegens telefonisch an uns zu wenden.
Klicken Sie hier für die aktuellen Risikogebiete.
Den Wortlaut des Erlasses können Sie hier einsehen:
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