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Kreisvolkshochschule Aurich

Oldersumer Str. 65-73
26605 Aurich
 
Tel.: 04941 9580-0
Fax: 04941 9580-95
E-Mail: info@kvhs-aurich.de
  • Programmbereich Gesellschaft
  • Programmbereich Beruf
  • Programmbereich Sprachen
  • Programmbereich Gesundheit
  • Programmbereich Kultur
  • Programmbereich Spezial

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,

Betreuungsverfügung

Kursnummer:
150101   Der Kurs ist voll belegt.
Gebühr:
8,00 €
Kursleitung:
Strehlau-Weise, Agnes
Veranstaltungsort:
KVHS, Haus A, 225, Aurich
Kurstermin(e):
16.04.2012 (Mo.) , 19:00 Uhr
(Einzeltermine einblenden)
  • 16.04.2012, 19:00 Uhr - 21:15 Uhr (Montag)
Verbindlicher Anmeldeschluß:
11.04.2012
Beschreibung:
Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? Wer entscheidet über meine ärztliche Behandlung? Prinzipiell sind diagnostische und therapeutische Eingriffe (mit Ausnahme eines akut bestehenden Notfalls) dem Arzt nur erlaubt, wenn eine Einwilligung vorliegt - entweder des dazu fähigen Patienten oder seines Vertreters. Eine Vollmacht für medizinische Angelegenheiten (auch Patientenanwaltschaft genannt) ist die einfachste Vorsorgemöglichkeit. Allerdings sollte, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden, der Behandlungswille oder -verzicht des Betroffenen in einer zusätzlichen Patientenverfügung dokumentiert sein. Diese gilt auch für Menschen, die z. B. keine Angehörigen oder Vertrauenspersonen haben. Die Rechtslage ist hier eindeutig: Nach eigenem Ermessen können Ärzte nicht einfach Behandlungen einleiten, beschränken oder abbrechen, ohne dass der Patientenwille zugrunde liegt.
Die Veranstaltung erläutert die rechtlichen Grundlagen und bietet zusätzliche Informationen und Lösungsvorschläge zu diesem Thema.
    Legende:
  • genügend Plätze frei
  • wenige Plätze frei
  • ausgebucht (Warteliste möglich)
  • nicht online buchbar